Was ist eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht können Sie einer anderen Person die Befugnis erteilen, bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten in Ihrem Namen auszuführen. Umgekehrt sind Sie dazu befugt, jemanden zu vertreten, wenn Ihnen eine Vollmacht erteilt wird.

Begriffserklärung:

Vollmachtgeber = Die Person, die die Vollmacht erteilt
Bevollmächtigter = Die Person, der die Vollmacht erteilt wird

Grundsätzlich können Sie jeder Person eine Vollmacht erteilen, allerdings sollte zu Ihrem eigenen Schutz ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen beiden bestehen. Schließlich geben Sie jemandem die Erlaubnis, in Ihrem Namen zu handeln.

Wann benötige ich eine Vollmacht?

Vollmachten finden häufig in geschäftlichen Angelegenheiten Verwendung, zum Beispiel um entscheidungsbefugte Personen in einer wichtigen Kundenbesprechung zu vertreten. Im Privatbereich können Sie eine Vollmacht dazu nutzen, um beispielsweise Bankgeschäfte für einen Angehörigen zu erledigen oder Verträge in seinem Namen zu unterzeichnen.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht wird vorsorglich eingeräumt. Sie wird erst dann wirksam, wenn die Person, die die Vollmacht erteilt hat, nicht mehr fähig ist, über die erfassten Angelegenheiten entscheiden zu können.

Überlegen Sie sich deshalb gut, welcher Person Sie im Vorsorgefall die Vollmacht erteilen. Zum Vorsorgebevollmächtigen können Sie grundsätzlich jede volljährige Person ernennen.

Eine Vorsorgevollmacht muss immer schriftlich sein und notariell oder anwaltlich beglaubigt werden.

Vertretungsvollmacht

Mit einer Vertretungsvollmacht berechtigen Sie eine Person oder eine Organisation für Sie gegenüber Dritten zu handeln.

Beispiel: Sie erteilen Ihrem Steuerberater die Berechtigung, Sie in Ihrem Namen vor dem Finanzamt zu vertreten, da Sie als Laie nicht über die notwendige Fachkenntnis verfügen.

Auch bei diversen Bank- und Versicherungsangelegenheiten findet eine Vertretungsvollmacht häufig Anwendung. Wenn Sie also in bestimmten Situationen keine Möglichkeit haben, eine persönliche Entscheidung abzugeben, können Sie jemanden dazu bevollmächtigen.

Kann ich in allen Situationen vertreten werden?

Nein. Bei sogenannten “höchst persönlichen” Geschäften ist eine Vertretung durch eine andere Person nicht möglich. Dazu zählen unter anderem die Eheschließung, die Testamentserstellung und die Adoption eines Kindes.

Unser Tipp: Sie können Ihre Vollmacht zeitlich begrenzen. Das hat den Vorteil, dass diese zum bestimmten Zeitpunkt die Gültigkeit verliert und Sie sich nicht um die Aufhebung kümmern müssen, falls Sie nicht mehr daran denken sollten.

Vollmacht über den Tod hinaus

Im Gegensatz zu einer Vorsorge- oder Vertretungsvollmacht werden bei einer Vollmacht über den Tod hinaus die erteilten Befugnisse erst nach Ableben des Vollmachtgebers wirksam.

Irrtümlicherweise wird oftmals davon ausgegangen, dass sämtliche Rechte und Ansprüche des Erblassers automatisch an den Erben übergehen. Das trifft allerdings nicht immer zu und so müssen gewisse Befugnisse erst mühsam vor Gericht eingeklagt werden.

Melanie Mathis

Ich berate Sie gerne umfassend über Ihre Möglichkeiten zu den einzelnen Vollmachten. Besuchen Sie mich gerne in meinem Büro in Berlin Friedrichshagen oder ich komme auch gerne zu Ihnen nach Hause.