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Die richtige Versicherung für soziale Einrichtungen

Anders als bei Privatpersonen und Unternehmen handelt es sich bei sozialen Einrichtungen in der Regel um öffentliche Institutionen. Dazu zählen zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten sowie für die Öffentlichkeit zugängliche Sport- und Fitnesseinrichtungen.

Doch wer haftet im Falle eines Personen- oder Sachschadens? Als Betreiber einer solchen Einrichtung werden Sie zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht. Umso wichtiger ist die passende Versicherung, damit Sie im Fall der Fälle beruhigt sein können.

Gerne biete ich Ihnen unsere Unterstützung zu folgenden Absicherungen an:

Inhaltsversicherung

Mit unserer Inhaltsversicherung sind Sie bestens gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Sturm und Hagel sowie gegen Glasbruch geschützt.

Haftpflichtversicherung

Kommt es in Ihrer sozialen Einrichtung zu einem Schadensfall, können Sie als Betreiber dafür haftbar gemacht werden. Der finanzielle Schaden kann dabei schnell zur großen Belastung werden.
Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie prüft die gestellten Forderungen des Geschädigten und deckt den Schaden oder lehnt unberechtigte Ansprüche ab.

Mitarbeiterbindung – Zusätzliche Sozialleistungen für Ihre Mitarbeiter

Auch als Betreiber einer sozialen Einrichtung haben Sie die Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu festigen. Sie können beispielsweise eine zusätzliche Krankenversicherung, eine Altersvorsorge oder eine Arbeitskraftabsicherung für Ihre Belegschaft abschließen. Für die Mitarbeiter hat das mehrere Vorteile.

Gesundheitlicher Vorteil: Sie dürfen gesundheitliche Leistungen in Anspruch nehmen, die von der gesetzlich verpflichteten Krankenkasse nicht übernommen werden (z. B. spezielle Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder sonstige Behelfe).

Steuerlicher Vorteil: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird in die Zusatzversicherung eingezahlt. Damit zahlen Ihre Mitarbeiter weniger Sozialversicherungsabgabe.

In einer Branche, in welcher der Fachkräftemangel besonders spürbar ist, können Sie sich damit als attraktiven Arbeitgeber positionieren.

Melanie Mathis

Gerne helfe ich Ihnen bei der Entscheidung, welche Versicherungen für Ihre Soziale Einrichtung wichtig sind. Besuchen Sie mich gerne in meinem Büro in Berlin Friedrichshagen oder ich komme auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Rechtsschutzversicherung

Zu Uneinigkeiten und Konflikten kann es auch im geschäftlichen Alltag von Sozialen Einrichtungen kommen. Dabei spielt es vorerst keine Rolle, ob Sie zu Unrecht zur Verantwortung gezogen werden. Resultiert daraus ein Rechtsstreit vor Gericht, werden die enormen Kosten oftmals zu einer existenziellen Bedrohung.

Damit Sie beruhigt Ihren sozialen Aufgaben nachgehen können, passen wir gerne die Rechtsschutzversicherung auf Ihre Bedürfnisse an.

Sichern Sie Ihre Kita richtig ab

Als Betreiber einer Kindertagesstätte tragen Sie eine große Verantwortung. Schließlich vertrauen Ihnen Eltern Ihre Kinder an. Eine kurze Unachtsamkeit kann dazu führen, dass sich zum Beispiel ein Kind beim Spielen im Kindergarten verletzt. Für Sie als verantwortliche Person könnte ein solcher Vorfall drastische Konsequenzen haben.

Zwar besteht für Kinder einer staatlich anerkannten Tageseinrichtung ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, dieser greift allerdings nur in bestimmten Situationen. Entsteht ein Unfall, der auf die Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen ist, werden Sie als Betreiber persönlich dafür haftbar gemacht.
Eine kleine Unaufmerksamkeit kann damit Ihre Existenz bedrohen.

Damit Sie in jedem Fall bestens abgesichert sind, kümmern wir uns um Ihren optimalen Versicherungsschutz.

Versicherung soziale Einrichtungen - Kita, Kindertagesstätten

Pflegeeinrichtungen

Versicherung soziale Einrichtungen - Pflegeheime, Altenheime

Der Leitung einer Pflegeeinrichtung und dem Personal wird rund um die Uhr vieles abverlangt. Unterschiedlichste und vor allem schwere Entscheidung zu treffen und gleichzeitig den Wünschen und Anforderungen der Angehörigen gerecht zu werden, erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Dazu kommen laufende Haftungsfragen, die sich aus allen möglichen Situationen ergeben.
Umso wichtiger ist es, nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern Ihre gesamte Einrichtung gegen jeglichen rechtlichen Konflikt, die im Pflegealltag entstehen können, abzusichern.

Lassen Sie sich gern von mir beraten. Wir unterstützen Sie bei folgenden Angelegenheiten:

Vorsorgevollmachten

Eine Vorsorgevollmacht findet besonders in einer Pflegeeinrichtung häufig Verwendung. Sie wird vorsorglich eingeräumt und wird erst dann wirksam, wenn die Person, die die Vollmacht erteilt hat, nicht mehr fähig ist, über die erfassten Angelegenheiten entscheiden zu können.

Aus diesem Grund sollten Sie sich gut überlegen, welcher Person Sie im Vorsorgefall die Vollmacht erteilen.

Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann rechtlich gültig, wenn sie schriftlich aufgesetzt und notariell oder anwaltlich beglaubigt wurde.

Betreuungsverfügung – Entscheiden Sie selbst, wer Sie betreuen darf

Jeder von uns kann irgendwann in die Situation geraten, in der wir nicht mehr selbstständig handeln können. Eine Krankheit, ein Schlaganfall oder zunehmendes Alter können dafür verantwortlich sein.
In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie sich auf jemanden verlassen können, der auf Ihre persönlichen Wünsche eingeht und sich um Ihre Belange kümmert.

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht vorweisen können, wird Ihnen vom Gericht ein rechtlicher Betreuer gestellt.

Mit einer Betreuungsverfügung hingegen haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson als Betreuer zu ernennen. Darüber hinaus können Sie darin festhalten, wie Sie betreut werden möchten.

Tipp: Sie sollten die Betreuungsverfügung stets verfügbar haben, damit Sie sie zum gegebenen Zeitpunkt vorweisen können.

Notfallordner – Die zentrale Ablage für Ihre wichtigsten Dokumente

Der Notfallordner ist die ideale Lösung, um Ihre wichtigsten Dokumente an einem zentralen Ort aufzubewahren. Ihre Angehörigen haben so stets einen Überblick über Ihre Daten und Dokumente, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

Welche Dokumente und Daten Sie im Notfallordner hinterlegen, ist Ihnen überlassen. Hier ein paar Beispiele:
  • Persönliche Daten
  • Versicherungspolicen
  • Kontaktdaten angehöriger Persone
  • Ärztliche Gutachten und Angaben zum gesundheitlichen Zustand
  • Verträge
  • Angaben zu wichtigen Dokumenten
  • Patientenverfügung
  • Maßnahmen für Angehörige im Sterbefall
  • etc.

Gern berate ich Sie umfangreich, damit Ihr Notfallordner alle wichtigen Dokumente und Angaben für Ihre Angehörigen enthält.

Patientenvollmacht – Worin besteht der Unterschied zu einer Patientenverfügung?

Während Sie in einer Patientenverfügung darüber entscheiden, welchen Behandlungen Sie sich unterziehen lassen möchten und welchen nicht, übertragen Sie dieses Recht in einer Patientenvollmacht an eine andere Person. Das kann dann hilfreich sein, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Sie sollten sich daher äußerst gut überlegen, wer über die Art Ihrer Behandlung bestimmen soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Immerhin geht es bei dieser Entscheidung um Ihre Gesundheit und um Ihr Leben.

Ich unterstütze Sie gerne umfassend und passe die Patientenvollmacht individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Beerdigungskosten­absicherung – Wer zahlt beim Sterbefall in einem Pflegeheim?

In Pflegeheimen kommt es regelmäßig zu Todesfällen. Doch wer kommt eigentlich für die Beerdigungskosten auf? Sterbegeldzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Seitdem sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, privat zu tragen. Das heißt, die Angehörigen müssen für den finanziellen Aufwand geradestehen.
Was passiert jedoch, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hinterlässt und zu Lebzeiten keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat?

Zwar werden die Bestattungskosten in der Regel vom entsprechenden Sozialhilfeträger übernommen, allerdings gibt es Ausnahmen. In diesem Fall ist oft ein aufwendiges Prozedere notwendig, damit dem Pflegeheim die Kosten letztendlich erstattet werden.

Unsere Beerdigungskostenabsicherung für soziale Einrichtungen übernimmt die finanziellen Belastungen, damit Sie sich weiterhin auf einen reibungslosen Pflegebetrieb konzentrieren können.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Entscheidung, welche Versicherungen für Ihre Soziale Einrichtung wichtig sind. Besuchen Sie mich gerne in meinen Büro in Berlin Friedrichshagen oder ich komme auch gern zu Ihnen nach Hause.

Sport- und Fitnesseinrichtungen richtig absichern

Die Fitnessbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren außerordentlich an Fahrt aufgenommen und motiviert mit zunehmenden Zahlen an Sportstätten immer mehr Menschen zu mehr Bewegung. Allerdings sind durch diesen Boom häufiger Unfälle und Schäden zu beklagen, wodurch der Betreiber bei unzureichender Absicherung schnell in eine finanzielle Schieflage geraten kann.

Damit Sie sich auch im Schadensfall auf die Fitness und die Gesundheit Ihrer Kunden konzentrieren können, kümmern wir uns um eine umfassende Absicherung Ihrer Sporteinrichtung.

Die Praxisversicherung für Ärzte und Physiotherapeuten

Sie haben viel Geld in die Einrichtung Ihrer Praxis investiert und diese sollten Sie bestmöglich gegen jegliche Schäden absichern. Ein Geräteausfall kann beispielsweise dafür sorgen, dass Sie mehrere Patiententermine absagen müssen. Bei einem Einbruch könnten wichtige Dokumente entwendet werden, die den normalen Betrieb Ihrer Praxis behindern.

Zwischenfälle solcher Art sollten Ihre täglichen Aufgaben als Arzt oder Physiotherapeut nach Möglichkeit nicht behindern und deshalb ist die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes überaus wichtig.

Lassen Sie sich gerne von mir beraten. Unsere maßgeschneiderten Tarife sichern Ihre Praxis im Schadensfall optimal ab.

Praxisausfallversicherung – Wenn nichts mehr geht.

Leider kann auch Ihre Praxis von einem Schaden betroffen sein, der das Aufrechterhalten des Betriebs unmöglich macht. Wenn Ihre Einrichtung oder Ihre Gerätschaften beispielsweise durch einen Brand- oder Leitungswasserschaden beschädigt werden, könnte Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die Praxis vorübergehend zu schließen.

Für Sie bedeutet das den Ausfall Ihres Einkommens, womit die Grundlage Ihrer finanziellen Existenz gefährdet wird.

Damit Sie in dieser Situation unbesorgt sein können, passen wir unsere Praxisausfallversicherung individuell an Ihre Wünsche an.